Finanzen

Schenkungssteuer-Rechner

Berechne die Schenkungssteuer – abhängig vom Schenkungswert, Freibetrag und Steuerklasse. Sieh sofort, was netto ankommt.

100.000
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Steuerpflichtiger Betrag
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Netto nach Steuer
100.000

ℹ️ Gleiche Steuersätze und Freibeträge wie bei der Erbschaftssteuer. Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.

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Schenkungssteuer – Das unterschätzte Risiko

Wer zu Lebzeiten größere Beträge oder Immobilien verschenken will, sollte die Schenkungssteuer kennen. Die Regeln sind fast identisch mit der Erbschaftssteuer – gleiche Freibeträge, gleiche Steuerklassen. Aber du kannst sie viel besser steuern. Dieser Rechner zeigt dir, ob und wie viel Schenkungssteuer anfällt.

Warum dieser Rechner? Viele schenken „einfach so” und bekommen dann einen Steuerbescheid. Mit dem Rechner planst du Schenkungen steueroptimal – z. B. über mehrere Jahre gestreckt.

So funktioniert der Schenkungssteuer-Rechner

Der Rechner wendet die gleichen Regeln an wie bei der Erbschaftssteuer: Freibetrag nach Verwandtschaftsgrad abziehen, Rest mit dem Steuersatz der Steuerklasse versteuern. Der große Unterschied: Du kannst die Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzen. Das macht langfristige Vermögensübertragung extrem steuereffizient.

Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Eltern schenken Kind 100.000 €

Freibetrag Kind: 400.000 € (alle 10 Jahre). Die 100.000 € sind komplett steuerfrei. Nächste Schenkung in 10 Jahren möglich, wieder bis 400.000 € steuerfrei.

Beispiel 2: Lebenspartner (unverheiratet) schenkt

Unverheirateter Partner schenkt 100.000 €. Steuerklasse III, Freibetrag nur 20.000 €. Steuerpflichtig: 80.000 €. Steuersatz 30 %: 24.000 € Schenkungssteuer. Für unverheiratete Paare kann Schenken richtig teuer werden.

Beispiel 3: Immobilie über 10-Jahres-Strategie übertragen

Eltern wollen Kind eine Immobilie im Wert von 700.000 € schenken. Auf einmal: 700.000 € - 400.000 € Freibetrag = 300.000 € steuerpflichtig, 11 % = 33.000 € Steuer. Alternative: 2026 schenken sie 400.000 € (steuerfrei), 2036 die restlichen 300.000 € (Freibetrag neu nutzbar) – ebenfalls steuerfrei. Ersparnis: 33.000 €.

4 Tipps zur Schenkungssteuer

  1. 10-Jahres-Frist optimal nutzen: Plane große Schenkungen im 10-Jahres-Rhythmus. Der Freibetrag wird pro Empfänger und Schenker alle 10 Jahre neu gewährt.
  2. Kettenschenkungen vermeiden: Schenkung an den Ehepartner, der dann an das Kind weiterschenkt – das Finanzamt durchschaut das und rechnet es zusammen.
  3. Nießbrauch oder Wohnrecht: Du kannst eine Immobilie übertragen und dir selbst ein lebenslanges Wohnrecht (Nießbrauch) eintragen lassen – das mindert den Schenkungswert.
  4. Schenkung auf den Todesfall anrechnen lassen: Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Tod werden bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt – beachte das in der Nachfolgeplanung.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich Freibeträge nutzen?

Alle 10 Jahre können die vollen Freibeträge erneut genutzt werden. Beispiel: Eltern können ihrem Kind alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei schenken – über 30 Jahre also bis zu 1,2 Mio. €.

Gibt es Unterschiede zur Erbschaftssteuer?

Nein, steuerlich werden Schenkungen genauso behandelt wie Erbschaften – gleiche Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze. Auch die progressiven Sätze nach Höhe des steuerpflichtigen Betrags sind identisch.

Was ist eine Kettenschenkung?

Eine Kettenschenkung ist eine steuerliche Gestaltung, bei der Vermögen über mehrere Personen weitergegeben wird, um Freibeträge mehrfach zu nutzen. Das Finanzamt prüft solche Modelle kritisch – eine saubere Gestaltung ist wichtig.

Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden?

Ja, jede Schenkung muss dem Finanzamt binnen drei Monaten angezeigt werden – auch wenn keine Steuer anfällt. Banken melden größere Überweisungen zudem nach dem Geldwäschegesetz.

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