Finanzen

Kapitalertragsteuer-Rechner

Wie viel Steuer fällt auf deine Kapitalerträge an? Berechne Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

5.000
0 € 500.000 €
00=nein,1=ja
0 0=nein,1=ja 1 0=nein,1=ja
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0 0=nein,1=ja 1 0=nein,1=ja
Steuerpflichtiger Betrag
4.000
Abgeltungssteuer (25 %)
1.000
Solidaritätszuschlag
55
Steuerlast gesamt
1.055
Netto nach Steuer
3.945

ℹ️ Sparerpauschbetrag: 1.000 € für Ledige, 2.000 € für Verheiratete. Abgeltungssteuer 25 % + 5,5 % Soli + ggf. 9 % Kirchensteuer.

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Kapitalertragsteuer – Was vom Gewinn übrig bleibt

Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) greift seit 2009 bei fast allen Kapitalerträgen in Deutschland. 25 % plus Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer – schnell sind 28 % deiner Gewinne weg. Dieser Rechner zeigt dir, was nach Steuern von deinen Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen übrig bleibt.

Warum dieser Rechner? Die meisten Anleger vergleichen Bruttorenditen. Aber relevant ist nur die Nettorendite nach Steuern. Der Unterschied kann über Jahrzehnte gewaltig sein.

So funktioniert der Kapitalertragsteuer-Rechner

Der Rechner zieht von deinem Kapitalertrag zunächst den Sparerpauschbetrag ab (1.000 € für Ledige, 2.000 € für Verheiratete ab 2023). Auf den Rest fallen 25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli = 26,375 % an. Mit Kirchensteuer kommen etwa 27,8 % raus. Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25 % hat, kann die Günstigerprüfung beantragen.

Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Zinserträge aus Festgeld

10.000 € Festgeld, 4 % Zinsen = 400 € Zinsertrag. Liegt unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 €: komplett steuerfrei. Deshalb den Freistellungsauftrag nicht vergessen!

Beispiel 2: Aktiengewinne

Du verkaufst Aktien mit 5.000 € Gewinn. Abzüglich 1.000 € Sparerpauschbetrag bleiben 4.000 € steuerpflichtig. 25 % Kapitalertragsteuer = 1.000 € + 55 € Soli = 1.055 € Steuer. Netto erhältst du 3.945 €.

Beispiel 3: Vergleich mit persönlichem Steuersatz (Günstigerprüfung)

Du hast 3.000 € Kapitaleinkünfte, sonst kaum Einkommen. Persönlicher Grenzsteuersatz: 18 %. Mit Günstigerprüfung zahlst du nur 18 % statt 26,375 % – Ersparnis rund 250 €. Die Günstigerprüfung musst du in der Steuererklärung beantragen (Anlage KAP).

4 Tipps zur Kapitalertragsteuer

  1. Freistellungsauftrag stellen: Ohne ihn führt die Bank 25 % auf jeden Cent Zinsen ab, auch unter 1.000 €. Den Auftrag bei jeder Bank einzeln einrichten.
  2. Verluste verrechnen: Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar, sonstige Verluste (ETFs, Fonds) mit allen Kapitalerträgen. Nicht verrechnete Verluste ins nächste Jahr vortragen.
  3. Thesaurierer sind steuerlich effizienter: Thesaurierende ETFs zahlen nur die Vorabpauschale, nicht die volle ausschüttungsgleiche Rendite – Steuerstundungseffekt.
  4. Günstigerprüfung prüfen: Bei niedrigem Einkommen (Studenten, Rentner, Teilzeit) lohnt sich die Günstigerprüfung fast immer.

Aktuell 2026: Sparerpauschbetrag 1.000 €/2.000 €, Abgeltungssteuer 25 %, Soli 5,5 %. Eine Erhöhung der Abgeltungssteuer wird politisch diskutiert.

Häufige Fragen

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. 9 % Kirchensteuer. Die Bank führt sie direkt ans Finanzamt ab.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € für Ledige, 2.000 € für Verheiratete pro Jahr. Erst auf Erträge oberhalb dieses Betrags fällt Abgeltungssteuer an. Stelle deinen Freistellungsauftrag bei der Bank.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Grundsätzlich sind Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer abgegolten. Freiwillig lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – dann erstattet das Finanzamt die Differenz (Günstigerprüfung).

Was passiert, wenn ich meinen Freistellungsauftrag vergesse?

Die Bank führt dann auf alle Kapitalerträge Steuer ab. Du kannst dir die zu viel gezahlte Steuer über deine Steuererklärung zurückholen, indem du die Anlage KAP ausfüllst.

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