Erbschaftssteuer-Rechner
Berechne die Erbschaftssteuer auf dein Erbe – abhängig von Steuerklasse und Freibetrag. So siehst du, was netto übrig bleibt.
ℹ️ Vereinfachte Berechnung mit den Steuersätzen für Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder), II (Geschwister) und III (alle Übrigen).
Erbschaftssteuer – Wer zahlt wie viel?
Die Erbschaftssteuer in Deutschland ist für die meisten Erben ein Papiertiger – dank hoher Freibeträge. Trotzdem kann sie bei größeren Vermögen oder ungünstigen Verwandtschaftsverhältnissen schnell fünf- bis sechsstellig werden. Dieser Rechner zeigt dir, ob und wie viel Erbschaftssteuer auf dich oder deine Erben zukommt.
Warum dieser Rechner? Die Steuersätze hängen von drei Faktoren ab: Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse), Höhe des Erbes und Freibetrag. Der Rechner kombiniert alle drei und spuckt die genaue Steuer aus.
So funktioniert der Erbschaftssteuer-Rechner
Der Rechner wendet das deutsche Erbschaftssteuergesetz an: Vom Erbe wird zunächst der persönliche Freibetrag abgezogen (Ehegatten: 500.000 €, Kinder: 400.000 €, Enkel: 200.000 €, Geschwister/Nichten: nur 20.000 €). Auf den Rest fällt die Steuer nach Steuerklasse an – von 7 % (Steuerklasse I, kleiner Nachlass) bis 50 % (Steuerklasse III, großer Nachlass).
Rechenbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Eltern vererben an Kind
Ein Elternteil vererbt 600.000 € an ein Kind. Freibetrag: 400.000 €. Steuerpflichtig: 200.000 €. Steuerklasse I, Steuersatz 11 %: 22.000 € Erbschaftssteuer. Das Kind behält 578.000 €.
Beispiel 2: Onkel vererbt an Neffen (Steuerklasse II)
Ein kinderloser Onkel vererbt 300.000 € an seinen Neffen. Freibetrag nur 20.000 €. Steuerpflichtig: 280.000 €. Steuerklasse II, Steuersatz 25 %: 70.000 € Erbschaftssteuer. Fast ein Viertel geht ans Finanzamt.
Beispiel 3: Ehegatte mit Berliner Testament
Ehemann vererbt 1.500.000 € an Ehefrau. Freibetrag: 500.000 €. Steuerpflichtig: 1.000.000 €. Steuerklasse I: 19 % auf die ersten 600.000 € und 23 % auf die restlichen 400.000 € = 114.000 € + 92.000 € = 206.000 €. Falls beide verheiratet sind und sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen, fällt beim ersten Todesfall nichts an – der überlebende Ehegatte hat Versorgungsfreibetrag.
4 Tipps zur Erbschaftssteuer
- Freibeträge alle 10 Jahre nutzen: Ehepartner und Kinder können alle 10 Jahre bis zu 400.000-500.000 € steuerfrei beschenkt bekommen. Frühzeitiges Übertragen spart massiv.
- Berliner Testament prüfen: Es kann für die Kinder teuer werden, weil beim Tod des zweiten Elternteils das gesamte Vermögen auf einmal versteuert wird – ohne nochmaligen Freibetrag vom erstverstorbenen Elternteil.
- Immobilien clever vererben: Das selbstgenutzte Familienheim ist für Ehegatten und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei vererbbar (§ 13 ErbStG).
- Betriebsvermögen privilegiert: Unternehmer können Betriebsvermögen unter bestimmten Bedingungen steuerfrei oder stark begünstigt vererben (§ 13a/13b ErbStG).
Aktuell 2026: Freibeträge und Steuersätze sind seit 2010 unverändert. Eine Reform wird diskutiert, könnte aber Jahre dauern.
Häufige Fragen
Welche Steuerklassen gibt es?
Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel (niedrige Sätze, hohe Freibeträge). Steuerklasse II: Geschwister, Nichten/Neffen. Steuerklasse III: alle anderen Erben (Lebensgefährten, Freunde – höchste Sätze).
Wie hoch sind die Freibeträge?
Ehepartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 €, Enkel: 200.000 €, Geschwister und alle anderen: 20.000 €. Alle 10 Jahre können Freibeträge erneut genutzt werden.
Kann ich Erbschaftssteuer vermeiden?
Durch geschickte Gestaltung: Schenkungen zu Lebzeiten (alle 10 Jahre neue Freibeträge), Übertragung von Betriebsvermögen mit Verschonungsregeln oder Güterstandsklauseln bei Ehepartnern.
Muss ich eine Erbschaft dem Finanzamt melden?
Ja, jede Erbschaft muss binnen drei Monaten dem Finanzamt angezeigt werden – unabhängig davon, ob Steuern anfallen. Bei Überschreitung der Freibeträge meldet auch die Bank oder das Nachlassgericht den Erbfall.