Finanzen

Einkommensteuer-Rechner

Berechne deine Einkommensteuer nach dem progressiven Steuertarif – optional mit Ehegattensplitting. Sieh sofort, was netto bleibt.

50.000
5.000 € 500.000 €
00=nein,1=ja
0 0=nein,1=ja 1 0=nein,1=ja
Einkommensteuer
8.640
Netto nach Steuer
41.360
Durchschnittssteuersatz
17,3%

ℹ️ Vereinfachte Berechnung nach deutschem Einkommensteuertarif 2026 mit Grundfreibetrag 11.784 €. Ohne Kirchensteuer, Soli und Sozialabgaben.

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Einkommensteuer – Was vom Brutto wirklich bleibt

Die Einkommensteuer ist die größte Steuerbelastung für Arbeitnehmer in Deutschland. Der Grenzsteuersatz steigt von 14 % auf bis zu 45 % (Reichensteuer) – dazwischen liegt der komplexe Progressionsverlauf. Dieser Rechner zeigt dir dein zu versteuerndes Einkommen und die voraussichtliche Steuerlast.

Warum dieser Rechner? Der Steuertarif in Deutschland ist für Laien kaum zu durchschauen. Der Rechner macht den Tarifverlauf sichtbar und zeigt, was von deinem Brutto nach Abzug aller Freibeträge und Pauschalen übrig bleibt.

So funktioniert der Einkommensteuer-Rechner

Der Rechner wendet den aktuellen Steuertarif auf dein zu versteuerndes Einkommen an. Er berücksichtigt den Grundfreibetrag (2026: 12.096 €), Werbungskostenpauschale (1.230 €), Sonderausgabenpauschale (36 €) und Vorsorgeaufwendungen. Der Tarif ist progressiv mit linear-progressiver Zone, oberer Proportionalzone und Reichensteuer ab 277.825 €.

Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Lediger Arbeitnehmer, Durchschnittsverdiener

50.000 € Brutto, Steuerklasse 1, keine Kinder, gesetzlich versichert. Zu versteuerndes Einkommen nach Pauschalen und SV-Beiträgen: ca. 39.000 €. Einkommensteuer: rund 8.100 €. Durchschnittssteuersatz: 20,8 %. Soli: 0 € (unter Freigrenze). Netto vom Brutto: ca. 63 %.

Beispiel 2: Verheiratet, Splittingvorteil

Partner A: 65.000 €, Partner B: 25.000 € Brutto, Steuerklassen 3/5, 2 Kinder. Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen: ca. 72.000 €. Einkommensteuer mit Splitting: ca. 15.200 € (7.600 € pro Person). Ohne Splitting: Partner A würde 17.200 €, Partner B 2.800 € zahlen = 20.000 €. Splittingvorteil: 4.800 €.

Beispiel 3: Gutverdiener mit Spitzensteuersatz

120.000 € Brutto, ledig, privat versichert. Zu versteuerndes Einkommen: ca. 104.000 €. Einkommensteuer: rund 32.000 €. Grenzsteuersatz: 42 % (Spitzensteuersatz). Durchschnittssteuersatz: 30,8 %. Ab hier lohnt sich Steueroptimierung durch Riester, Rürup oder Immobilien.

4 Tipps für deine Steuererklärung

  1. Steuererklärung lohnt sich fast immer: Der durchschnittliche Erstattungsbetrag liegt bei über 1.000 €. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden nur mit Steuererklärung berücksichtigt.
  2. Pendlerpauschale nicht vergessen: 0,30 € pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) ab dem ersten Kilometer. Bei 30 km sind das 2.160 €/Jahr (230 Arbeitstage).
  3. Homeoffice-Pauschale: Bis zu 6 €/Tag für 210 Tage = 1.260 € für Homeoffice-Tage. Einzeln aufschreiben oder pauschal ansetzen.
  4. Steuerklassenwahl optimieren: Bei ungleichen Einkommen in der Ehe lohnt sich oft 3/5 statt 4/4. Aber Achtung: Die Steuerklasse ändert nur die monatliche Vorauszahlung, nicht die endgültige Steuer.

Aktuell 2026: Grundfreibetrag 12.096 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 66.760 €, Reichensteuer 45 % ab 277.825 €.

Häufige Fragen

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das ist dein Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten (1.230 € Pauschale), Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen, Spenden) und außergewöhnlicher Belastungen. Es ist nicht dein Bruttogehalt – das liegt meist deutlich höher.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag voraussichtlich 11.784 € (Ledige). Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Darüber steigt der Steuersatz progressiv von 14 % auf bis zu 45 % (Reichensteuersatz).

Was bringt das Ehegattensplitting?

Beim Splitting werden beide Einkommen addiert, halbiert, die Steuer darauf berechnet und dann verdoppelt. Das senkt die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen – je größer der Unterschied, desto stärker der Vorteil.

Ist die Berechnung verbindlich?

Nein, sie dient als erste Orientierung. Die tatsächliche Steuer hängt von vielen weiteren Faktoren ab (Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen, Altersvorsorgeaufwendungen). Für verbindliche Werte sprich mit deinem Steuerberater.

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