Abgeltungssteuer-Rechner
Schnell die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ermitteln – 25 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer. Einfach und direkt.
ℹ️ Einfache Berechnung: 25 % + 5,5 % Soli + ggf. 9 % Kirchensteuer. Ohne Berücksichtigung von Sparerpauschbetrag und Teilfreistellungen.
Abgeltungssteuer – Was der Fiskus von deiner Rendite will
Die Abgeltungssteuer (auch Kapitalertragsteuer genannt) ist die wichtigste Steuer für Anleger in Deutschland. Seit 2009 gilt der einheitliche Satz von 25 % auf Kapitalerträge – plus Soli und ggf. Kirchensteuer. Dieser Rechner zeigt dir exakt, was von deinen Erträgen nach Steuern übrig bleibt und wann sich die Günstigerprüfung lohnt.
Warum dieser Rechner? Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettorendite ist bei langen Anlagehorizonten gewaltig. Wer 6 % Rendite erzielt, bekommt nach Steuern nur etwa 4,4 % – eine Lücke von über 25 %.
So funktioniert der Abgeltungssteuer-Rechner
Der Rechner zieht vom Kapitalertrag den Sparerpauschbetrag ab (1.000 € ledig, 2.000 € verheiratet). Auf den Rest fallen 25 % Kapitalertragsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 % an. Mit Kirchensteuer (8-9 % der Kapitalertragsteuer) ergibt sich der persönliche Steuersatz. Optional rechnet der Rechner die Günstigerprüfung: Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, kannst du diesen anwenden.
Rechenbeispiele aus der Praxis
Beispiel 1: ETF-Sparplan nach 20 Jahren
Du löst einen ETF-Sparplan mit 50.000 € Gewinn auf. Teilfreistellung 30 %: 35.000 € steuerpflichtig. Sparerpauschbetrag 1.000 €: 34.000 € verbleiben. Steuer: 25 % + Soli = 8.967 €. Nettoertrag: 41.033 €.
Beispiel 2: Zinserträge unter Freibetrag
800 € Zinsertrag aus Tagesgeld. Liegt komplett unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 €: null Steuer. Wichtig: Freistellungsauftrag stellen, sonst führt die Bank trotzdem Steuer ab.
Beispiel 3: Günstigerprüfung
Du hast 3.000 € Kapitaleinkünfte, ansonsten kaum Einkommen (Student, Minijobber). Persönlicher Grenzsteuersatz: 12 %. Mit Günstigerprüfung zahlst du 12 % statt 26,375 % auf 2.000 € (nach Freibetrag) – Ersparnis ca. 288 €. Die Günstigerprüfung in der Steuererklärung beantragen (Anlage KAP, Zeile 4).
4 Tipps zur Abgeltungssteuer
- Teilfreistellung für Aktienfonds nutzen: Bei ETFs mit >50 % Aktienanteil sind 30 % der Erträge steuerfrei. Das reduziert den effektiven Steuersatz auf etwa 18,5 %.
- FIFO-Prinzip beachten: Bei Teilverkäufen werden die ältesten Anteile zuerst verkauft – die haben meist den höchsten Gewinn. Steuerlich ist das oft ungünstig.
- Verlusttöpfe strategisch nutzen: Verluste aus Aktien und sonstigen Kapitalerträgen in getrennten Verrechnungstöpfen führen. Gezielte Verlustrealisierung zum Jahresende kann Steuern sparen.
- Nicht steuergetrieben handeln: Nicht aus Angst vor Steuern auf Gewinne verzichten. Lieber 26 % Steuer auf Gewinn zahlen als 0 % auf null. Steuern sind ein Luxusproblem.
Häufige Fragen
Wann nutze ich diesen Rechner?
Für eine schnelle, grobe Schätzung – z. B. wenn du wissen willst, wie viel von einem hohen Einmalertrag nach Steuern übrig bleibt. Für genauere Ergebnisse mit Sparerpauschbetrag nutze unseren Kapitalertragsteuer-Rechner.
Wie hoch ist die Abgeltungssteuer genau?
25 % auf Kapitalerträge, plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer, plus ggf. 9 % Kirchensteuer auf die Steuer. Insgesamt also 26,375 % ohne Kirchensteuer und etwa 28 % mit.
Auf welche Erträge fällt die Abgeltungssteuer an?
Auf Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne (Aktien, ETFs, Fonds) und Ausschüttungen. Für Aktien-ETFs mit über 51 % Aktienanteil gilt eine Teilfreistellung von 30 %, die dieser Rechner nicht berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zur Kapitalertragsteuer?
Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer meinen dasselbe. Der Begriff Abgeltungssteuer betont, dass die Steuerschuld mit dem Steuerabzug durch die Bank abgegolten ist (es sei denn, du beantragst die Günstigerprüfung).